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Angestellte

Angestellte müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben (und in den letzten 5 Kalenderjahren mindestens 36 Monate), um überhaupt Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente zu erwerben. Aber auch nach Erfüllen dieser Wartezeit sind die staatlichen Leistungen auf ein Minimum beschränkt.

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