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Freiberufler

Für Freiberufler ist das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung von zentraler Bedeutung, da im Falle einer Berufsunfähigkeit die wirtschaftliche Existenz grundlegend gefährdet ist.

Freiberufler sind in der Regel Mitglieder eines Versorgungswerks. Mit Beginn ihrer Tätigkeit haben sie einen Leistungsanspruch bei Berufsunfähigkeit. Allerdings erhalten sie diese Leistung erst, wenn sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen vollkommen aufgeben müssen.

Die Absicherung über das Versorgungswerk sollte daher durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden, da diese bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % leistet und nicht erst, wenn sie Ihren Beruf überhaupt nicht mehr ausüben können.

Bei der Auswahl der hierfür in Betracht kommenden Anbieter ist eine genaue Berücksichtigung der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen unumgänglich. Die aktuellsten Einschätzungen unabhängiger Analysenagenturen wie Franke & Bornberg oder Morgen & Morgen geben Anhaltspunkte bei der Sondierung des Marktes.

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