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Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, egal in welchem Beruf. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Kein Berufsschutz in der gesetzlichen RentenversicherungWer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankkaufmann erhält zum Beispiel keine staatlichen Leistungen mehr, wenn er noch als Pförtner arbeiten kann. Der erlernte Beruf und das bisher erzielte Erwerbseinkommen spielen also keine Rolle mehr. Wartezeit von 5 Jahren
Besonders für junge Angestellte ist das Thema private Absicherung von Bedeutung: Wer weniger als 5 Jahre in seinem Beruf arbeitet, hat keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Aufgrund dessen ist ihre wirtschaftliche Existenz grundlegend gefährdet. Jeder 4. Arbeitnehmer wird berufsunfähig
Das Risiko den Job zu verlieren, ist erheblich. Jeder vierte Arbeitnehmer muss heutzutage wegen Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Oftmals sind auch junge Arbeitnehmer betroffen. Durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich umfassend gegen die wirtschaftlichen Folgen sowohl eines Unfalls als auch einer Krankheit ab. Sichern Sie sich frühzeitig gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft ab und fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an! |
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